Während wir zurückblicken auf 100 Jahre Nikon, fordern wir unsere Instagram-Fans in Europa heraus, ihr Spiegelbild gemeinsam mit ihrer Nikon-Kamera aufzunehmen. Wir möchten das beste Selfie sehen, mit dem Bild unserer Fans und ihrer Nikon im Spiegel, in einer Glasscheibe, in einer Pfütze oder dem, was sich eben findet. Wir nennen diesen Wettbewerb #LookBackAtNikon und vergeben fantastische Preise für die besten Bilder:
Die Teilnahme ist ab sofort bis 15. September möglich. Teilnehmen können Sie, indem Sie Ihr Spiegelbild mit Ihrer Nikon-Kamera auf Instagram teilen und den Hashtag #LookBackAtNikon hinzufügen.
Der 1., 2. und 3. Platz sowie die Gewinner der Trostpreise werden von Nikon und einer Gastjury vergeben, mit dabei sind davidwallaceshoots, Palomaparrot, malthezimakoff, danielsjensen, marisahampe, nikon_photography_, mazleitner, mattiabonavida und rbs_photo.
Disclaimer: Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
NIKON Europe B.V., registriert unter der Adresse Tripolis 100, Burgerweeshuispad 101, 1076ER Amsterdam, Niederlande (im Folgenden »Ausrichter«), eingetragen bei der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 34036589, veranstaltet einen Fotowettbewerb mit dem Titel »Look Back at Nikon« (im Folgenden »Wettbewerb«). Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Es besteht keine Kaufverpflichtung.
Das Thema des Wettbewerbs ist das 100-jährige Bestehen von Nikon. Die Teilnahme am Wettbewerb zum 100-jährigen Bestehen von Nikon erfolgt, indem Teilnehmer ein Foto von sich und ihrer Nikon-Kamera auf Instagram oder Twitter unter dem Hashtag #LookBackAtNikon teilen.
2.1 | Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Zustimmung der Teilnehmer zu diesen Bedingungen sowie als Verpflichtung zu deren Einhaltung. |
2.2 | Der Wettbewerb steht natürlichen Personen mit Wohnsitz in folgenden Ländern offen: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Russland, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich. Sämtliche direkt oder indirekt an der Organisation dieses Wettbewerbs beteiligten Personen sowie deren Familien sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen und können folglich keine Preise gewinnen. Hierzu zählen insbesondere Mitarbeiter von NIKON sowie in den Betrieb integrierten NIKON-Partnern. |
2.3 | Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. |
2.4 | Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt, indem Teilnehmer ein Foto eines Spiegelbilds auf Instagram oder Twitter unter dem Hashtag #LookBackAtNikon teilen. Auf dem Bild muss der jeweilige Teilnehmer mit seiner Nikon-Kamera zu sehen sein. Die Teilnahme ist zwischen 00:01 (MEZ) am Dienstag, den 25. Juli 2017 und 23:59 (MEZ) am Freitag, den 15. September 2017 möglich. Als Zeitpunkt der Einreichung gilt der Zeitpunkt, den der Server, auf dem der Wettbewerb gehostet wird, gespeichert hat. Andere Formen der Teilnahme (beispielsweise per Post) sind nicht möglich. |
2.5 | Diese Werbeaktion wird in keiner Weise von Instagram, Facebook oder Twitter unterstützt, noch sind diese an der Durchführung beteiligt. Instagram, Facebook und Twitter übernehmen keinerlei Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dieser Verlosung. |
3.1 |
Die Teilnehmer werden durch ihr Twitter- und/oder Instagram-Konto identifiziert. Teilnehmer müssen ein Foto teilen, das folgende Kriterien erfüllt:
Sämtliche Fotos, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. |
3.2 | Mit der Einreichung eines Fotos beim Wettbewerb versichern die Teilnehmer, dass es sich (a) um ein Originalbild handelt, das keinerlei Rechte Dritter verletzt. Hierzu zählen u. a. Rechte am eigenen Bild, das Recht auf Privatsphäre, Urheberrechte und weitere Immaterialgüterrechte. In diesem Zusammenhang versichert der Teilnehmer über die Genehmigung von sämtlichen Dritten zu verfügen, die direkt oder indirekt zur Erstellung des Bilds beigetragen haben und/oder Rechtsansprüche bezüglich des Bilds, einschließlich Bildrechten, anmelden können, und stimmt der Übernahme sämtlicher Zahlungen zu, die sich hieraus ergeben. (b) Beim Teilnehmer bestehen keinerlei Hindernisse bezüglich der vollen Verpflichtung zu diesen Teilnahmebedingungen und es liegen keinerlei Vereinbarungen, Verträge oder Absprachen mit Auswirkungen auf die Verpflichtungen des Teilnehmers im Rahmen dieser Bedingungen vor. (c) Der Teilnehmer hat das Foto noch bei keinem anderen Wettbewerb eingereicht und noch keinen Preis für dieses Foto erhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Ausrichter schadlos zu halten bezüglich Schadenersatz, Kosten und Ansprüchen (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus einem Verstoß gegen Paragraph 3.2 ergeben. |
3.3 | Mit der Einreichung eines Fotos zum Wettbewerb gewährt der Teilnehmer dem Ausrichter eine unwiderrufliche nicht ausschließliche, unterlizenzierbare, übertragbare, tantiemenfrei Lizenz für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem letzten Datum, zu dem der Gewinner des Wettbewerbs bekannt gegeben wird. Die Lizenz umfasst die weltweite Nutzung zu Werbezwecken, einschließlich des Rechts auf Vervielfältigung, Bearbeitung, Adaption und Veröffentlichung im Ermessen des Ausrichters, einschließlich des Rechts auf die Veröffentlichung auf Websites und in sozialen Netzwerken. |
3.4 | Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Wettbewerbsprinzipien sowie dieser Teilnahmebedingungen. Der Ausrichter behält sich eine Prüfung der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer vor. |
3.5 | Der Ausrichter behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Durchführung des Wettbewerbs stören oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Der Ausrichter behält sich im Fall von Betrug oder Störung des Wettbewerbs das Recht auf Schadenersatzklagen vor. |
3.6 | Der Ausrichter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb zu verlängern, zu verkürzen, zu verändern oder abzusagen, sofern Ursachen höherer Gewalt vorliegen. Dies bedeutet, dass der Ausrichter den Wettbewerb jederzeit in alleinigem Ermessen unverzüglich und ohne Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern absagen, ändern oder einstellen kann, wenn der Wettbewerb nicht wie geplant durchgeführt werden kann, beispielsweise infolge eines Computervirus, Fehlers, Eingriffs, externen und unautorisierten Zugriffs auf das Computersystem, Betrugs (einschließlich der Verwendung von Bots zur mehrfachen Teilnahme am Wettbewerb) oder einer technischen Störung bzw. anderweitiger höherer Gewalt, die die Verwaltung, Sicherheit, Fairness und ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs beeinträchtigt. |
3.7 | Der Ausrichter behält sich bei Betrug in jeglicher Form das Recht vor, den Wettbewerb abzusagen oder eine Einreichung abzulehnen, insbesondere bei Betrug über IT-Systeme bei der Teilnahme am Wettbewerb oder der Auswahl der Gewinner. |
3.8 |
Der Teilnehmer gewährleistet, dass sämtliche Inhalte (einschließlich dem eingereichten Foto und sämtlichen anderen Mitteilungen), die dieser einreicht oder im Rahmen des Wettbewerbs bei Twitter bzw. Instagram veröffentlicht, in keiner Weise gegen geltendes Recht oder anderweitige Bestimmungen verstoßen und diese insbesondere:
Diese Liste ist nicht erschöpfend. |
3.9 | Der Ausrichter behält sich das Recht auf eine unmittelbare Verweigerung der Veröffentlichung von Material sowie das Recht vor, sämtliche Inhalte (Fotos und/oder Mitteilungen), die im Ermessen des Ausrichters einen Verstoß gegen Paragraph 3.8 oder eine sonstige Beeinträchtigung des Wettbewerbs bzw. der Reputation des Ausrichters darstellen, unmittelbar und ohne Angabe von Gründen oder vorherige Benachrichtigung von seinen Twitter- und Instagram-Konten zurückzuziehen bzw. zu entfernen. |
Es wird vereinbart, dass die Daten in den Informationssystemen des Ausrichters in Bezug auf Netzwerkverbindungen und Informationen im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem vom Ausrichter organisierten Wettbewerb als beweiskräftig gelten.
5.1 |
Es gibt einen erstplatzierten Gewinner, zwei zweitplatzierte Gewinner, vier drittplatzierte Gewinner und 100 Trostpreise. Die Gewinner erhalten folgende Preise:
Bei den Trostpreisen handelt es sich um je ein Nikon-T-Shirt. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, die Preise aus Gründen der Angemessenheit bzw. der Fairness zu ändern oder anderweitig anzupassen. Die Preise werden wie angegeben vergeben, sind nicht an andere Personen übertragbar und können nicht gegen Geld oder andere Leistungen eingetauscht werden. |
5.2 |
Das Gewinnerfoto wird von einer Jury ausgewählt. Die Jury (»Jury«) besteht aus folgenden 12 Mitgliedern:
Der Jury werden zur Entscheidung über die Preisvergabe 200 Bilder vorgelegt, die von folgenden Personen vorab ausgewählt werden:
Die Entscheidung der Jury wird nach folgenden Kriterien gefällt:
Die Entscheidung der Jury wird nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Im Fall einer Stimmengleichheit zählt die Stimme des Juryvorsitzenden doppelt. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Jury nicht zu einer Entscheidung verpflichtet ist, wenn die Einreichungen der Teilnehmer zum Wettbewerb nicht die gewünschte Qualität aufweisen. |
Die Gewinner werden am 17. Oktober 2017 über das Instagram-Konto @NikonEurope bekannt gegeben. Außerdem erhalten die Gewinner eine PM über die relevante Plattform. Die Gewinner werden aufgefordert, ihre Anschrift und ihre Kontaktdaten einzusenden.
Der Ausrichter informiert die Gewinner der Trostpreise über das Instagram-Konto @NikonEurope. Die Gewinner dieser Preise werden aufgefordert, ihre Adresse und die gewünschte T-Shirt-Größe in ein Formular einzutragen.
Der Ausrichter stimmt die Übergabe der Preise mit den Gewinnern ab.
Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von drei Tagen ab der Benachrichtigung an den Ausrichter wendet, behält sich der Ausrichter das Recht vor, den Preis in alleinigem Ermessen als nicht angenommen zu werten und diesen einem weiteren Teilnehmer anzubieten.
Wenn ein Gewinner aus irgendeinem Grund seinen Preis ganz oder teilweise nicht entgegennehmen kann, verfällt der Preis ohne Möglichkeit einer Ersatzleistung. In diesem Fall trifft die Jury eine erneute Entscheidung. Der Ausrichter behält sich vor, die Teilnahmeberechtigung der Gewinner vor Übergabe der Preise zu prüfen.
Die Preise sind personengebunden und nicht übertragbar. Preise können nicht auf Wunsch der Teilnehmer gegen einen Barwert oder anderweitig eingetauscht oder durch einen gleichwertigen Preis ersetzt werden.
Der Ausrichter übernimmt die in den Niederlanden auf die Preise anfallenden Steuern. Sämtliche Kosten, Steuern oder Abgaben im Zusammenhang mit der Teilnahme, die im Land bzw. Territorium des Wohnsitzes des Teilnehmers anfallen, sind ggf. vom Teilnehmer zu entrichten. Der Teilnehmer stimmt hiermit bedingungslos der Übernahme derartiger Kosten, Steuern oder Abgaben in Bezug auf den Teilnehmer und/oder dessen Unterstützer zu. Mit Ausnahme der in den Niederlanden auf den Preis anfallenden Steuern verpflichtet sich der Teilnehmer, den Ausrichter schadlos zu halten bezüglich Kosten, Steuern, Abgaben und Strafgebühren (einschließlich angemessener Anwaltskosten) in Zusammenhang mit der Teilnahme oder dem Gewinn des Wettbewerbs.
Die vom Teilnehmer eingegebenen Informationen sind nach deren Bestätigung bindend. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, die Angaben des Teilnehmers zu überprüfen. Der Teilnehmer stellt dem Ausrichter über das Teilnahmeformular nach bestem Wissen und Gewissen korrekte Informationen bereit. Der Teilnehmer muss alle Pflichtfelder ausfüllen. Fehlerhafte, unvollständige, gefälschte oder sich nicht in Übereinstimmung mit diesen Regeln befindliche Einsendungen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb und das Aktivieren des Kontrollkästchens zur Zustimmung zu diesen Regeln während der Registrierung bedeuten die bedingungslose Zustimmung zu diesen Regeln.
Diese Teilnahmebedingungen und der Wettbewerb unterliegen den Gesetzen der Niederlande. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten (einschließlich aller außervertraglichen Streitigkeiten), die aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen entstehen, ist das zuständige Gericht in Amsterdam, Niederlande.
Falls irgendeine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen im durch das Gesetz zulässigen Rahmen in vollem Umfang gültig und in Kraft.
Jedwede Ansprüche hinsichtlich dieses Wettbewerbs oder Teilen davon müssen in einem Zeitraum von zwei Monaten ab dem Ende des Wettbewerbs vorgebracht werden.
Der Ausrichter verarbeitet sämtliche Teilnehmerdaten unter Einhaltung des niederländischen Datenschutzgesetzes (Wet bescherming persoonsgegevens).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs und der Preisvergabe statt. Daher müssen personenbezogene Daten ggf. an Tochterunternehmen oder Partner des Ausrichters übertragen werden.
Der Ausrichter behält sich das Recht vor, den vollen Namen des Gewinners auf den Instagram-, Facebook- und Twitter-Seiten von Nikon Europa zu veröffentlichen.
Die Teilnahme am Wettbewerb gilt als Zustimmung zur unentgeltlichen Nutzung des Namens, des Bilds, der Biografie (einschließlich Land), des Porträts sowie sämtlicher anderer relevanter Informationen zu PR-Zwecken (einschließlich Fotosessions und Interviews) im Zusammenhang mit dem Wettbewerb.
Im rechtlich vorgeschriebenen Rahmen stimmen die Teilnehmer durch die Akzeptanz dieser Teilnahmebedingungen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im beschriebenen Umfang zu.
Die Teilnehmer haben das Recht auf Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten sowie das Recht, diese zu ändern, zu korrigieren bzw. zu löschen. Die Teilnehmer können dieses Recht durch schriftliche Mitteilung an folgende Adresse wahrnehmen: Nikon Europe B.V., Tripolis 100, Burgerweeshuispad 101, 1076ER Amsterdam, Niederlande.
Der Ausrichter ist ausschließlich im Fall von grober Fahrlässigkeit und bei vorsätzlichem Missverhalten schadenersatzpflichtig gegenüber den Teilnehmern des Wettbewerbs. Die Haftbarkeit des Ausrichters ist beschränkt auf den Wert des in Paragraph 5 genannten Preises, vorausgesetzt dieser wurde nachweislich gewonnen. Es gelten die hierin enthaltenen Bedingungen.
Der Ausrichter haftet nicht für Probleme in Zusammenhang mit dem Internet sowie unerlaubtem Zugriff, dem Versuch dieses Zugriffs oder Betrug, die eine Beeinträchtigung der Durchführung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder Verwaltung des Wettbewerbs zur Folge haben. Insbesondere haftet der Ausrichter nicht für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen oder Löschungen von elektronischer Kommunikation und allgemeiner für den Verlust von Daten in diesem Zusammenhang.
Der Ausrichter haftet nicht für eine Auslastung des Internets, die Qualität der Ausstattung des Teilnehmers oder die Qualität des Internetzugangs des Teilnehmers, die die zur Teilnahme erforderliche Geschwindigkeit und Verbindungsdauer beeinträchtigen kann. Nicht erfasste, unvollständige und nicht verifizierbare elektronische Teilnahmeformulare fallen daher nicht in den Verantwortungsbereich des Ausrichters.
Nikon Europe B.V., 2017. Alle Rechte vorbehalten.